Ortsentwicklung
Dem Siedlungsdruck standhalten
Dem Siedlungsdruck werden wir nicht nachgeben. Die Ortsteile sollen ihren Charakter bewahren. Der ökologische, energieeffiziente und soziale Gesichtspunkt wird in ALLEN Bauprojekten eine wichtige Richtschnur sein.
Die UBI steht für:
- Bebauung: „Innen vor Außen“
- „Mehr Flexibilität im Bestand“ – Ausbaumaßnahmen erleichtern
- Bedarfsorientierte Bebauung des Reithallengeländes
- Bezahlbarer Wohnraum
- Keine Grundsteuer C
Bebauung: „Innen vor Außen“
Wir sollten im Innenbereich maßvoll nachverdichten und uns nicht nach Außen durch Ausweisung neuer Wohngebiete ausweiten.
Bezahlbarer Wohnraum
Auch bei Ausbaumaßnahmen im Bestand sollte jeweils geprüft werden, ob eine Vereinbarung im Sinne einer sozialgerechten Bodennutzung bei Aufwertung des Baurechts erfolgen kann.

Bedarfsorientierte Bebauung des Reithallengeländes
Wir unterstützen die Nachnutzung des Reithallengeländes mit Wohngebäuden und mit einem Bürogebäude. Dabei wollen wir
zügig die Planung nach den Vorstellungen der Gemeinde hinsichtlich Größe und Gestaltung vorantreiben. Aspekte der sozialgerechten Bodennutzung und insbesondere der Schaffung preisgebundenen Wohnraums für Einheimische fließen bereits in die Planung ein und werden weiter verfolgt. In den Erdgeschossen sollen barrierearme Wohnungen entstehen, so dass eine gemischte Wohnnutzung von Jung und Alt verwirklicht werden kann.
Keine Grundsteuer C
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2019 der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Bereits 1961 wurde die Grundsteuer C mit dem Ziel eingeführt, die schon damals steigenden Preise für unbebaute sowie bebaubare Grundstücke in den Griff zu bekommen und der
„Baulandnot“ entgegenzuwirken. Bereits nach zwei Jahren wurde die Grundsteuer C wieder abgeschafft.
Heute würde ein erhöhter Hebesatz der Grundsteuer C, festgelegt durch die Gemeinde, dazu führen, dass vor allem finanzschwächere Bürger, die sich eine erhöhte Grundsteuer für ihre Grundstücke nicht leisten können oder wollen, verkaufen. Im Ergebnis hatte sich damals das Grundstücksangebot entgegen den Erwartungen aber nicht vergrößert, sondern der Markt der Grundstücksspekulanten erlebte einen unerwünschten Boom.
Icking ist gut beraten, künftig nicht von der Neuregelung zur Grundsteuer C Gebrauch zu machen und keinen erhöhten Hebesatz festzulegen.
„Mehr Flexibilität im Bestand“ – Ausbaumaßnahmen erleichtern
Einliegerwohnung oder Mehrfamilienhaus sollten im Bestand verwirklicht werden können, denn häufig ändert sich der persönliche Wohnbedarf im Laufe eines
Lebens. Auch die Umnutzung von landwirtschaftlichen Anwesen ist auf diesem Wege zu unterstützen. Mehrgenerationenwohnen und „Wohnen gegen Hilfe“ kann auf diesem Wege gefördert werden.